Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um den Prüfungsbetrieb.

Prüfung

Die nächsten Berufsprüfungen finden im März/April 2026 statt, das Anmeldefenster für diese, wird Ende September 2025 für 5 Wochen geöffnet sein. Wir empfehlen Ihnen bei Interesse die Wegleitung durchzulesen und bereits ein Login zu erstellen. Im Jahr 2026 finden im Herbst weitere Berufsprüfungen statt, die Anmeldung für diese wird im April 2026 möglich sein.

Die Berufsprüfung umfasst pro Kandidat*in 3 Tage, je einen für die schriftlichen Prüfung, einen für das Fachgespräch und einen für die mündlich/praktischen Prüfungen. Bitte beachten Sie, dass der Erfahrungsbericht gemäss Deadline in der Wegleitung, vorgängig abgegeben werden muss. Die individuellen Prüfungstage werden durch das Sekretariat zugeteilt und Ihnen in Ihrem Login-Bereich mitgeteilt.

Grundsätzlich müssen Sie in der gewählten Prüfungssprache antworten. Gewisse Fachausdrücke in Englisch werden toleriert. In gewissen Prüfungsfächern, werden die Fragen auf Englisch gestellt, in diesem Fall dürfen Sie in der gewählten Prüfungssprache oder auf Englisch antworten. Unleserliche und unverständliche Antworten können nicht bewertet werden. Sie verlieren dadurch Punkte. Schreibfehler haben keinen Einfluss auf die Richtigkeit der Antwort.

Anmeldung

Dies kann mittels Arbeitsverträgen oder -zeugnissen erfolgen. Als Cabin Crew Member bei Swiss können Sie dies auch mit der Service History aus dem CrewAccess belegen.

Grundsätzlich müssen Sie für die Anmeldung 2 Jahre Flugdienst in einem 100% Pensum vorweisen können. Diese können bei einer oder mehreren Airlines (auch im Ausland) gesammelt worden sein. Wenn Sie noch nicht 2 Jahre Flugdienst erreicht haben, diese aber zum ersten Prüfungstag (schriftliche Prüfung), erreicht haben werden, können wir Ihre Zulassung akzeptieren.

Ja. Bei Teilzeit erhöhen sich die die 24 Monate entsprechend dem Teilzeitpensum. Beispielsweise bei 12 Monaten 100%-Pensum und 12 Monaten 50%-Pensum, können Sie sich nach 36 Monaten zur Berufsprüfung anmelden.

Die totalen kosten für die Berufsprüfung belaufen sich auf CHF 1'700.-, welche sich aus 1'450.- Prüfungsgebühr, 200.- Anmeldegebühr und 50.- für das Diplom zusammensetzen.

Ja, Sie erhalten von uns eine Steuerbestätigung.

Die eidgenössische Berufsprüfung für CCM muss von Gesetzes wegen gewisse Standards erfüllen. Aus diesem Grund wurde die Prüfungsordnung während der vergangenen Jahre in einem langwierigen Prozess revidiert, vom zuständigen Bundesamt SBFI beaufsichtigt und schliesslich bewilligt. Ein Zulassungskriterium ist das Englischdiplom B2 CEFR. Heutzutage sind zahlreiche Online-Angebote günstig (finanziell, von kurzer Prüfungsdauer, unvollständige Fähigkeiten, ohne Aufsicht, etc.) verfügbar, was den Überblick erschwert. Diese Angebote vermögen allenfalls die Feststellung des eigenen Könnens abzubilden, sind jedoch nicht zertifiziert. Um die Qualität des Abschlusses sicherzustellen, verlangt die SOBFA ausschliesslich ein zertifiziertes Diplom, wie in der Wegleitung unter 2.5.1. c) aufgelistet. Als gleichwertig kann beispielsweise nur der Besuch einer Universität oder Hochschule während mindestens 3 Jahren und ausschliesslich englischer Sprache dienen. Bei einer Ablehnung werden die Einschreibegebühren nicht rückerstattet. Sie decken den administrativen Aufwand.

Nein. Die Niveaus der Prüfungen um Englischkenntnisse zu prüfen sind kantonal und insbesondere bei ausländischen Matura sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund ist ein B2-Nachweis in der Matura nicht ausreichend für eine Zulassung zur Berufsprüfung.

Nein, es werden ausschliesslich vollständige Dossiers zugelassen. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr nach Einreichen eines unvollständigen Dossiers ist nicht möglich, da die versursachten administrativen Kosten gedeckt werden müssen.

Für jedes Jahr wird eine neue Wegleitung erstellt und der Zeitpunkt der Öffnung des Anmeldefensters auf der Homepage publiziert. Das Prüfungssekretariat ist frühestens ab diesem Zeitpunkt in der Lage, Anmeldungen entgegenzunehmen. Es gibt keine Warteliste (Ausnahme: bei erreichter Teilnehmerzahl). Um sich rasch anmelden zu können, empfehlen wir Ihnen bis zur Öffnung des Anmeldefensters alle Unterlagen bereitzustellen. Sie können sich auf der Homepage mit Ihrer E-Mail-Adresse anmelden, um über die Öffnung des Anmeldefensters informiert zu werden.

Nach Ihrer Anmeldung und dem Hochladen aller erforderlichen Unterlagen, wird Ihr Dossier durch die Prüfungskommission geprüft, dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Angenommen Sie erfüllen alle erforderlichen Zulassungskriterien gemäss Wegleitung dürfen Sie zur Bezahlung der Prüfungsgebühr fortschreiten, Ihre Anmeldung gilt nach Begleichung dieser, als final. Sie können auf der Homepage jederzeit den Status Ihrer Anmeldung einsehen und erhalten Benachrichtigungen, wenn sich Ihr Status ändert.

Die Daten werden am Tag der Resultatbekanntgabe gelöscht. Selbstverständlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Bezüglich ausländischer Ausbildungen gibt es gesetzliche Vorschriften. Auf der Seite des SBFI (unter Links) sind die häufig gestellten Fragen zusammengefasst. Im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an das SBFI.

Die SOBFA fungiert als eigenständige Organisation und kann Ihnen bezüglich Incentivierung keine Hilfestellung geben. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Arbeitgeberin via vorgesetzter Person oder HR.

Nein, Sie sind erst angemeldet, wenn Sie sich über die SOBFA Website angemeldet und die erforderlichen Unterlagen zusammen mit den notwendigen Nachweisen eingereicht haben. Erst dann ist Ihre Anmeldung bearbeitet und Sie figurieren auf der Kandidat*innenliste.

Die Prüfungskommission erteilt grundsätzlich keinerlei Dispensationen.

Sobald alle Prüfungsplätze ausgebucht sind, wird die Warteliste aktiviert. Diese wird nach Eingang der Zulassung geführt. Es ist folglich erst möglich, nach erfolgreicher Zulassung auf die Warteliste zu kommen. Es besteht nach der Zulassung die Möglichkeit auf einen Platz auf der Warteliste zu verzichten. Die Anmeldegebühr wird sowohl beim Verzichten wie auch im Falle, dass man nicht nachrücken kann, zurückerstattet. Es wird keine Auskunft über die Position auf der Warteliste erteilt.

Abmeldung

Nein, falls Sie sich entscheiden, die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt abzulegen, müssen Sie sich für die aktuelle Prüfung abmelden. Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall rückerstattet. Je nach Zeitpunkt der Abmeldung, entstehen Annullationskosten. Konsultieren Sie die Wegleitung. Der Anmeldeprozess beginnt dann wieder von vorne für die nächste Anmeldung. Beachten Sie, dass die Wegleitungen nur für ein definiertes Kalenderjahr Gültigkeit haben. Allenfalls müssen Sie warten, bis die neue Version erhältlich ist.

Freistellung

Das ist von Ihrem Arbeitgeber abhängig. Bei SWISS und Edelweiss findet die Prüfung während der Freitage statt. Das Prüfungssekretariat meldet der Planung die Teilnehmer*innen an den entsprechenden Daten, damit Sie dann einen Freitag im Einsatz haben. Diese Freitage sind jedoch Rotationsfreitage und somit nicht zusätzlich. Falls ein Prüfungstag in Ihre Ferien fällt, werden Sie möglicherweise von der Firma oder vom Prüfungssekretariat kontaktiert, um Ihre Teilnahme zu bestätigen.

Die Freistellung für die Prüfungstage erfolgt automatisch über das Prüfungssekretariat. Sie müssen nichts unternehmen. Bei verspäteter Anmeldung kann die Planung nicht mehr rechtzeitig erfolgen. In dem Fall setzen Sie sich bitte mit Ihren Vorgesetzten in Verbindung. Prüfen Sie den Voreinsatz (sofern möglich). Abweichungen melden Sie bitte umgehend dem Prüfungssekretariat.

Leider nein. Die Kandidat*innen werden vom Prüfungssekretariat eingeteilt. Dabei müssen die Expert*innen entsprechend der Prüfungssprache zugeteilt werden. Eine sehr komplexe Angelegenheit, deshalb können keine Wünsche berücksichtigt werden. Auf Ausbildungskurse Ihrer Arbeitgeberin wird in der Regel Rücksicht genommen, sofern diese dem Sekretariat frühzeitig durch die Kandidat*in mitgeteilt werden.

Weitere Fragen?

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